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Das Gesetz DL363/2007 zur Einspeisung von Strom aus der Sonne ins öffentliche Stromnetz

(Micro-Geraçáo)

Die Klimaveränderung, hervorgerufen durch CO2-Emissionen, wird von sämtlichen Regierungen der EU als ernstzunehmende Bedrohung wahrgenommen.

Der portugiesische Staat will ab 2010 ca. 40% der portugiesischen Stromerzeugung aus regenerativer Energie (Wasser, Wind, Biogas, Sonne, Kraft-Wärmekopplung) herstellen.

Um die Bevölkerung an dieser Initiative direkt zu beteiligen, wurde ein Einspeisegesetz für Solaranlagen mit einer Leistung von 3.680 Watt / 5.750 Watt am 2.November 2007 verabschiedet.

Jeder Haushalt mit einem gültigen Stromabnahmevertrag (meistens EDP), darf die mit einer Solaranlage produzierte elektrische Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

1 Kilowattstunde (kWh) eingespeister Solarstrom, gemessen mit einem dafür installierten Stromzähler, wird mit einem Preis von 65 Cent vergütet, Sie aber beziehen die Kilowattstunde nach wie vor aus dem Stromnetz von EDP für ca. 11 Cent über ihrem alten Stromzähler.

Die hohe Sonneneinstrahlung in Südportugal amortisiert zusammen mit dem hohen Einspeisetarif die Solaranlage in ca. sieben Jahren; der Einspeisevertrag hat eine Laufzeit von fünfzehn Jahren. Die Anlage darf danach jedoch weiter Strom ins Netz einspeisen allerdings ist der An- und Verkaufspreis pro kWh nach Ablauf der 15 Jahre gleich.

NewLawPicdt
 

Um in den Genuss dieser hohen Solarstromvergütung zu kommen, werden vom Gesetzgeber zwei Bedingungen gestellt. Die Existenz einer solarthermischen Anlage mit einer Kollektorfläche von mindesten 2 Quadratmetern. Der Stromabnahmevertrag

(EDP) muss doppelt so hoch sein wie die Leistung des Solargenerators zur Stromerzeugung.

Beispiel: Eine Solaranlage mit max. Leistung von 3.680 Watt kann den gesamten produzierten Strom ins Netz einspeisen, wenn ihr Stromabnahmevertrag (EDP) mindestens 7.360 Watt beträgt.

Um die Einspeisegenehmigung zu erhalten sind mehrere Schritte notwendig:

1. Registrierung des Einspeiseantrags im Internet über das sogenannte SMR (Sistema de Registo de Microgeraçáo)

2. Gebühr bezahlen (250 EUR + 12IVA) für den Einspeiseantrag über Multibanco- Automat

3. Innerhalb 120 Tagen nach der Registrierung, muss die PV-Anlage installiert sein und die Abnahme der Installation der Photovoltaik-Anlage muss über das SMR im Internet beantragt werden. Die folgende Inspektion muss nicht extra bezahlt werden.

4. Erfüllt die PV-Anlage die technischen Bedingungen, wird von dem Inspektor der Inspektionsbericht ausgehändigt. Jetzt kann über SRM-Internet die Einspeisung angefordert werden.

5. Innerhalb von 5 Arbeitstagen wird ihnen nun ein Vertrag über den Verkauf und Kauf von Elektrizität zugeschickt.

6. Das SRM informiert nach Unterzeichnung des Vertrages innerhalb von 10 Tagen Ihren Stromvertragspartner (EDP), damit dieser den Anschluss ans öffentliche Stromnetz ausführt.

Abrechnungen über Verkauf und Kauf von Strom werden einmal jährlich durch den Stromhändler (in der Regel EDP) durchgeführt. Tilgung und Zinsen für etwaige Bankkredite für die Finanzierung der Photovoltaikanlage können dabei bis zu 75% direkt aus der Einspeisungsvergütung an die Bank vorgenommen werden; Sie bezahlen keine Mehrwertsteuer (IVA) für den Verkauf des Stroms, den Ihre Solar-Anlage produziert und müssen auch selber keine Abrechnung mit dem Stromhändler vornehmen.

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